DIE-MIETSTATION

HIER EINE AUSWAHL
UNSERER MIET-OBJEKTE

Stema Anhängerset AN 750-10

Tagesmiete 20€ am Tag 100€ Kaution

LUX Elektro-Leisewalzenhäcksler

Tagesmiete 10€ Kaution 50€

Einhell Benzim Rasemäher

Tagesmiete 15€ Tag Kaution 80€

Kärcher Hochdruckreiniger K2

Tagesmiete 17€ am Tag 60€ Kaution

Gardena Schlauchwagen

Tagesmiete 7€ Kaution 25€

Einhell Kompressor + Aufsätze

Tagesmiete 10€ Tag Kaution 80€

Einhell Mörtelrührer

Tagesmiete 10€ am Tag 50€ Kaution

Winkelschleifer + Trennscheibe

Tagesmiete 10€ Kaution 30€

Einhell Multifunktionsgerät

Tagesmiete 12€ Tag Kaution 80€

Schubkarre 80L

Tagesmiete 10€ am Tag 30€ Kaution

LUX Astschere

Tagesmiete 5€ Kaution 20€

Durchwurfsieb (Metall)

Tagesmiete 3€ Tag Kaution 15€

Metabo Kappsäge max 216mm

Tagesmiete 15€ am Tag 60€ Kaution

Rasenwalze 60cm

Tagesmiete 10€ Kaution 30€

Pavillon zum Falten 3×6 m

Tagesmiete ab 75€ Tag Kaution 100€

Gardenline E-Vertikutierer

Tagesmiete 15€ am Tag 60€ Kaution

Einhell Tischkreissäge

Tagesmiete 20€ Kaution 60€

XIAOMI E-Scooter

Tagesmiete ab 15€ Tag Kaution 150€

Baumstamm zum Nageln

Tagesmiete 40€ am Tag 60€ Kaution

2x Stehtische(Optional mit Hussen)

Tagesmiete 10€ Kaution 50€

Digital Laser Infrarot Thermometer

Tagesmiete ab 5€ Tag Kaution 15€

Feucht/Temperaturmessgerät

Tagesmiete 5€ am Tag 15€ Kaution

5-in-1 Multifunktionsdetetktor

Tagesmiete 5€ Kaution 15€

2x Universal Stütze Stahl

Tagesmiete ab 10€ Tag Kaution 15€

Kabeltrommel

Tagesmiete 5€ am Tag 

Kärcher Staubsauger

Tagesmiete 15€ Kaution 50€

Handkreissäge

Tagesmiete ab 10€ Tag Kaution 40€ + Verschleissgebühr

Fliesenschneider

Tagesmiete 20€ am Tag 

Kettensäge

Tagesmiete 20 € Kaution 50€

Candybar

Tagesmiete ab 60€ Tag Kaution 50€

Gloria Drucksprüher Prima

Tagesmiete 5€ am Tag

Winkelschleifer 230mm 230 Volt

Tagesmiete 10 € am tag

Peoxxon 270006 KS230

Tagesmiete ab 20€ Tag Kaution 50€

Kehrmaschine

Tagesmiete 10€ am Tag

Schnureisen 6x + Richtschnur

Tagesmiete 2 € am tag

Akku Teleskop- Heckenschere

Tagesmiete ab 10€ Tag

Verschieden Kleinwerkzeuge wie Wasserwaage, Hammer, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Bohraufsätze, Sägen, Schaufel, Spaten u.s.w auf Anfrage.
Sie haben Fragen, dann nutzen Sie unser Kontaktformular.

UNSERE
MIET-BEDINGUNGEN

HIER FINDEST DU UNSERE MIETBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Regeln

Die Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Die Mieterin erkennt durch ihre Unterschrift an, dass sie das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übernommen hat (Unterschrift unter „Übergabe des Mietobjekts“). Bei Übernahme des Mietobjekts muss der Personalausweis vorgelegt werden. Etwaige Mängel sind schriftlich (per Post) am Tag der Anmietung dem Vermieter zu melden. Wenn die Mieterin diese Frist versäumt, werden ihr alle Schäden in Rechnung gestellt. Eine verspätete Meldung von Mängeln wird nicht anerkannt.

2. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und alle Vorschriften für die Benutzung einzuhalten. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Sicherung der Zelte gegen Sturm und Schnee, unabhängig davon, ob sie vom Mieter oder vom Vermieter aufgebaut werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Sturm oder plötzlichen Absturz zu ergreifen. Bei starkem Sturm oder Schneefall muss der Vermieter die Mietsache gegebenenfalls abbauen. Mit der Übergabe des Mietobjekts gehen Haftung und Risiko für die gesamte Mietdauer bis zur Rückgabe an den Vermieter auf den Mieter über. Der Mieter hat den Vermieter für alle Sach- und Personenschäden zu entschädigen. Der Mieter haftet auch für alle Ansprüche oder Schäden, ob eigene oder von Dritten, die aus der Nutzung des Mietobjekts entstehen. Wir empfehlen Ihnen dringend, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu erwägen. Die Nichteinhaltung kann Konsequenzen nach sich ziehen.

3. Mietdauer & die Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Objekt am vereinbarten Tag in dem Zustand zurückzugeben, in dem es von ihm übernommen wurde, oder sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um einen genauen Zeitpunkt zu vereinbaren. Nach 2 Tagen ohne Benachrichtigung wird eine Anklage wegen Unterschlagung erhoben.Im Falle der Rückgabe von Mietgegenständen, insbesondere Fahrzeugen, Anhängern, etc., außerhalb der Öffnungszeiten (sofern mit dem Vermieter vereinbart), trägt der Mieter das Risiko von Schäden oder Verlust, es sei denn, solche Schäden sind durch Versicherung abgedeckt. Erst wenn der Vermieter den Mietzeitraum zurücknimmt, endet die Mietzeit und das Risiko geht auf den Vermieter über.

4. Auftreten von Defekten und Mängeln

Im Falle eines Schadens setzen Sie sich bitte sofort telefonisch mit dem Vermieter in Verbindung, um eine Reparatur zu veranlassen. Bewahren Sie die beschädigten Teile auf oder machen Sie Fotos und legen Sie diese dem Vermieter bei der Rückgabe des Mietgegenstandes oder bei der Mietmontage vor. Bitte beachten Sie, dass ein Vor-Ort-Service für die Mietgegenstände nicht möglich ist, es sei denn, dies wird gesondert erwähnt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Mietsache dem Vermieter für Reparaturen in dessen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter den Mietgegenstand geliefert hat.

5. Umfang & Haftung des Mieters

Grundsätzlich trägt der Mieter die volle Verantwortung für jede Beschädigung oder jeden Diebstahl des Mietgegenstandes und haftet gegenüber dem Vermieter für den entsprechenden Betrag. Reparaturkosten, die sich aus einem Schaden ergeben, gehen zu Lasten des Mieters. Bitte beachten Sie, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind und der Mieter mit der Übernahme der Gegenstände die volle Haftung übernimmt. Für Fahrzeuge und Anhänger besteht jedoch eine Haftpflichtversicherung sowie eine Teilkaskoversicherung. Im Falle eines Unfalls haftet der Mieter für den Selbstbehalt. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Mieter im Falle eines selbstverschuldeten Schadens auch für den durch den Schaden verursachten Wertverlust verantwortlich ist und den Vermieter entsprechend entschädigen muss.

6. Sonstige Regeln

Bei der Vermietung von Geschirr, Besteck und Gläser müssen diese wieder gespült vom Mieter zurückgebracht werden, sofern die Reinigung nicht inklusive ist. Hüpfburgen dürfen nur bei gutem Wetter und nicht bei Regen aufgebaut werden. Sollte die Hüpfburg nass oder nicht ordnungsgemäß zurückgebracht werden, behält sich der Vermieter das Recht vor die Kaution oder sonstigen Kostenersatz gegenüber dem Mieter gelten zu machen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch seinen Mietgegenstand entstanden sind. Insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung oder durch Folgeschäden z. B. bei Sturmschäden in der Zeltvermietung. Bei dem Verleih von Hüpfburgen gelten zusätzlich besondere Mietbedingungen. Der Mieter bestätigt, dass ihm diese Bedingungen ausgehändert wurden und er diese akzeptiert. Für alle

Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, der Gerichtsstand Lünen vereinbart. Bei Reservierungen muss der Mieter diesen Mietvertrag innerhalb der im Vertrag angebenden Frist dem Vermieter zurücksenden. Ansonsten besteht kein Anspruch mehr auf die Reservierung. Der Gesamtbetrag ist bei Abholung am Lager oder Anlieferung in bar zu zahlen. Evtl. Anlieferungen erfolgen nur bis Bordsteinkante, sofern nichts weiter vereinbart.

7. Kaution und Erstattung

Der Vermieter kann eine Kaution für die Mietgegenstände erheben. Die Kaution wird Ihnen als Mieter zurückerstattet, nachdem das Mietobjekt zurückgegeben und vom Vermieter inspiziert wurde. Seien Sie versichert, dass die Kaution nach der Inspektion umgehend zurückerstattet wird.

Unsere Hotline